Allgemeine Teilnahme- und Geschäftsbedingungen der intellexi Berufsfachschulen

Mit der Anmeldung werden die folgenden Allgemeinen Teilnahme- und Geschäftsbedingungen für alle angebotenen Seminare/Lehrgänge/Modulausbildungen/Veranstaltungen uneingeschränkt anerkannt:

1. Anmeldung / Teilnahmevoraussetzung
Die Anmeldung zu Seminaren und Lehrgängen ist schriftlich (Brief, Fax, Mail, online unter www.intellexi.de) bei der Zentrale der intellexi, Fürstenberger Straße 8, 47608 Geldern vorzunehmen. Sofern Sie sich rechtzeitig – mindestens 3 Wochen vor Beginn des Seminars/Lehrgangs – anmelden, bestätigt intellexi Ihre Anmeldung schriftlich, üblicherweise per Mail; bei kurzfristiger Anmeldung gilt die Rechnung als Anmeldebestätigung. Besondere Zulassungs- oder Auswahlkriterien bleiben davon unberührt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so informiert intellexi hierüber schriftlich. Die in der Lehrgangs-/Seminarausschreibung angegebenen Teilnahme-voraussetzungen sowie die gesetzlichen Ausbildungsvorschriften sind zwingend zu beachten und bei der Anmeldung schriftlich nachzuweisen. Sollte ein Teilnehmer auf eine Folgeveranstaltung umbuchen, gilt für Widerruf, Rücktritt und Kündigung immer der ursprünglich gebuchte Veranstaltungsbeginn.

2. Zahlungsbedingungen / Zertifikat, Teilnahmebescheinigung
Sofern keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, ist die Zahlung mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung kann intellexi den Teilnehmer* von der Teilnahme ausschließen. Die Zahlungen haben unabhängig von den Leistungen Dritter zu erfolgen. Kosten für Lernmittel, Prüfungen, Lernbilanzen sowie Verpflegung und Unterkunft werden – wenn nicht anders vereinbart – gesondert berechnet.
Alle Lehrgangsteilnehmer erhalten bei erfolgreichem Abschluss ein Zertifikat, nach erfolgreich absolvierten Teilmodulen eine Teilnahmebescheinigung. AZAV-geförderte Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung zu Inhalt, zeitlichem Umfang und Ziel der geförderten Maßnahme.

3. Widerrufsrecht
Ist der Teilnehmer Verbraucher, so hat er das Recht, den Auftrag innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen zu widerrufen. Maßgeblich zur Fristwahrung ist die Absendung des Widerrufs. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Anmeldungen, die von Unternehmen oder Selbständigen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erfolgen. Der Widerruf muss schriftlich an folgende Anschrift erfolgen:
intellexi (Zentrale), Fürstenberger Straße 8, 47608 Geldern
Nach Ausübung des Widerrufsrechts werden eventuell erfolgte Zahlungen zurückerstattet. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn die Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Auftraggebers vor Ende der Frist von zwei Wochen nach Vertragsschluss begonnen hat oder von ihm veranlasst wurde. Der Teilnehmer stimmt hiermit der sofortigen Leistungserbringung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist von 2 Wochen zu.

4. Rücktritt
Bei Lehrgängen/ Seminaren kann der Teilnehmer über die gesetzlichen Vorschriften hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt unter Einhaltung einer Frist von mindestens zehn Werktagen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich intellexi mitteilt. Maßgeblich ist hierbei der Eingang der Rücktrittserklärung bei intellexi. Bei fristgerechtem Rücktritt wird eine Verwaltungskostenpauschale von 10 Prozent des Teilnehmerentgeltes/der Gebühr, mindestens aber € 50,00, fällig. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht oder erscheint der Teilnehmer nicht, nur zeitweise oder überschreitet er die gesetzlichen Fehlzeiten, so ist der Teilnehmer zur Zahlung des vollen Entgeltes/der vollen Gebühr verpflichtet. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers unter Einhaltung der jeweiligen Auswahlkriterien und Teilnahmevoraussetzungen ist möglich. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund oder wegen einer von intellexi zu vertretenden Pflichtverletzung bleibt unberührt.
AZAV-geförderte Teilnehmer können bis zum Beginn der geförderten Maßnahme kostenfrei zurücktreten.

5. Kündigung
Länger laufende Lehrgänge/Seminare sind in Semester oder Module aufgeteilt. Bei den vorgenannten Veranstaltungen kann der Teilnehmer den Vertrag zum jeweils nächsten Semester oder jeweiligen Modul kündigen. Die Kündigung muss unter Einhaltung von zehn Werktagen vor Beginn der Veranstaltung, des jeweils nächsten Semesters oder Moduls schriftlich gegenüber intellexi erfolgen. Maßgeblich ist hierbei der Eingang der Kündigung bei intellexi. Bei fristgerechter Kündigung wird eine Verwaltungskostenpauschale von 10 Prozent des jeweils nächsten Semester- bzw. Modulentgeltes, mindestens aber € 50,00, fällig. Erfolgt die Kündigung nicht fristgerecht oder erscheint der Teilnehmer nicht, nur zeitweise oder überschreitet er die gesetzlichen Fehlzeiten, so ist der Teilnehmer zur vollen Zahlung des Entgeltes verpflichtet. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers unter
Einhaltung der jeweiligen Auswahlkriterien und Teilnahmevoraussetzungen ist möglich.

AZAV-geförderte Teilnehmer können jederzeit zum Zwecke der Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses die Maßnahme mit schriftlichem Nachweis fristlos und kostenfrei kündigen.

6. Sonderrücktrittsrecht
Der Teilnehmer kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten. Bei Vorliegen eines ordnungsgemäßen Rücktritts aus
wichtigem Grund wird der Teilnehmer von der Zahlung für zukünftige, noch nicht in Anspruch genommene Leistungen befreit.
Als wichtiger Grund gelten Tod, unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall des Teilnehmers, seiner im Haushalt lebenden Angehörigen, seines dienstlichen Vertreters oder einer Person, die der Teilnehmer vertreten muss sowie der Verlust oder die örtliche Änderung des Arbeitsplatzes des Teilnehmers, die eine Kursteilnahme unzumutbar machen. Der Rücktritt muss unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Eintritt des wichtigen Grundes schriftlich gegenüber intellexi erfolgen. Maßgebend ist hierbei der Eingang bei intellexi. Das Recht zum Rücktritt aus wichtigem Grund entfällt, wenn der Eintritt des wichtigen Grundes bei Anmeldung zum Lehrgang/zum Seminar vorhersehbar war und/oder der Teilnehmer ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Der Teilnehmer ist verpflichtet,
- wichtige medizinische Gründe durch ärztliches Attest
- sonstige gewichtige Gründe durch schriftliche Bescheinigung und auf Verlangen durch zusätzliche Auskünfte und Belege unverzüglich nachzuweisen.
Der Nachweis muss bis spätestens eine Woche nach Eingang des schriftlichen Rücktritts beziehungsweise nach Veranstaltungsbeginn eingereicht werden.

7. Absage, Ausfall und Verlegung von Lehrveranstaltungen
intellexi hat das Recht, Veranstaltungen, die nicht die jeweilige Mindestteilnehmerzahl erreichen, bei Erkrankung eines Dozenten oder aus anderen wichtigen Gründen auch kurzfristig vor dem Veranstaltungsbeginn abzusagen. Die Unterrichtstermine der Lehrgänge/Seminare werden im jeweiligen Programm bekannt gegeben. Ausgefallene Veranstaltungen können nachgeholt werden. Bei Ausfall von Seminarteilen können neben den regulären Unterrichtszeiten Nachholtermine an anderen unterrichtsfreien Tagen oder eine angeleitete Selbstlernphase anberaumt werden. Es gibt keinen Anspruch auf namentlich bestimmte Dozenten oder Lehrgangsleiter

8. Urlaub
AZAV-geförderte Teilnehmer haben bei Maßnahmen, die länger als 6 Monate dauern einen Anspruch auf Urlaub gemäß Bundesurlaubsgesetz.

9. Ausschluss von der Teilnahme
intellexi ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z.B. bei Zahlungsverzug, Störungen der Veranstaltung und des Betriebsablaufs, Fehlen der in der Anmeldung zugesicherten Teilnahmevoraussetzungen, nicht-erfolgreiche Absolvierung von Zwischenprüfungen oder Lernbilanzen, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. In diesen Fällen hat intellexi einen Anspruch auf die Zahlung des vollen Teilnehmerentgeltes/der vollen Gebühr bzw. des Semester- oder Modulbeitrages.

10. Haftung / Hausordnung / Verschwiegenheit
Die Haftung von intellexi, mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem nachgewiesenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von intellexi, ihrer gesetzlicher Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Während des Lehrgangs/Seminars entstandene Schäden sind der Seminarleitung und Institutsleitung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Hausordnung ist bei Veranstaltungen in den Räumlichkeiten von intellexi zu beachten, die Verschwiegenheitsverpflichtung insbesondere von persönlich Besprochenem wird mit der Anmeldung uneingeschränkt anerkannt.

11. Datenspeicherung
Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der elektronischen Datenverarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangsabwicklung einverstanden.

12. Nebenabreden
Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie das Abbedingen der Schriftform bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden in einem derartigen Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt, falls sich eine Regelung als lückenhaft erweisen sollte.

14. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist 47608 Geldern.

Geldern, den 29. Oktober 2015, intellexi – Berufsfachschulen
Michael Grönheim

 

*Zur Vereinfachung der Lesbarkeit wird in diesen „Allgemeinen Teilnahme- und Geschäftsbedingungen“ nur die maskuline Form verwendet, die feminine Form ist ebenfalls gemeint.