Leitfaden Datensicherheit

Mit der Bildungs- und Erziehungsarbeit an Schulen werden laufend Daten erzeugt. In Vor-IT-Zeiten wurden diese Daten in Klassenbüchern, Notizheften, Protokollen, Beurteilungen und Zeugnissen handschriftlich oder per Schreibmaschine festgehalten. Es wurden vielleicht einige Kopien angefertigt und irgendwann wurde alles in Schränken, im Schulkeller oder im Schulamt archiviert. Einblick durfte nur per Antrag erfolgen. Doch nun werden in der schulischen Arbeit Daten zunehmend digital erzeugt, abgespeichert, transportiert und aufbewahrt. Die bisher nur in Papierform erstellten Daten sind durch die Digitalisierung viel umfassender und untereinander verknüpfbar. Zudem sind sie nun sehr viel mehr Personen zugänglich und dadurch viel schwieriger zu kontrollieren. Mit diesen Tatsachen und den möglichen Konsequenzen müssen sich alle Beteiligten befassen. Die kleinste Fahrlässigkeit oder auch unzureichende Sicherheitsstandards der eingesetzten Hard- und Software können unabsehbare Folgen haben, sowohl für betroffene Schüler/innen, Eltern und Familien als auch für die Lehrpersonen.

Den kompletten Leitfaden "Datensicherheit" finden Sie >hier< zum Download.

Jährliche Fortbildungspflicht des nichtärztlichen Rettungsdienstpersonals nach § 5 Abs. 4 Satz 1 RettG NRW

Information des Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen:

Gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 RettG NRW hat das in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzte nichtärztliche Personal jährlich an einer mindestens 30-stündigen aufgabenbezogenen Fortbildung teilzunehmen und dies nachzuweisen. Die jährliche Fortbildung gehört zu den Berufspflichten des Einsatzpersonals. Sie ist entsprechend des Runderlasses zur Fortbildung des nichtärztlichen Personals in der Notfallrettung und des Krankentransports des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 21.01.1997 - VC 6-0717.8 auf die in der Notfallrettung und im Krankentransport wahrzunehmenden Aufgaben auszurichten.

Eine vollständige oder nur teilweise Befreung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer von der Präsenzpflicht und die ersatzweise Absolvierung der jährlichen Fortbildung nach § 5 Abs. 4 Satz 1 RettG NRW in Form von E-Learning-Modulen oder Selbststudium-Einheiten ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Die Ausführungsbestimmungen zur Ausbildung zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter in Nordrhein-Westfalen, die in Teil I unter Ziffer B.I.1. für die berufsbegleitende Ausbildung verschiedene Ausgestaltungsformen, wie z.B. E-Learning, Lernbriefe und Selbststudium in einem bestimmten Umfang zulassen, finden keine Anwendung.

Da im Rahmen der Fortbildung nicht nur theoretische Inhalte, sondern auch praktische Unterweisungen im Zusammenhang notfallmedizinischer und einsatztaktischer Sachverhalte vermittelt werden, erweist sich das Selbststudium als ungeeignet und unzweckmäßig. Ziffer 6 des Runderlasses sieht daher konsequenterweise vor, dass im Rahmen der beruflichen Fortbildung die speziellen Themen der Notfallrettung und des Krankentransports behandelt und von fachlich geeigneten Dozentinnen und Dozenten vermittelt werden. Hieraus leitet sich ab, dass die Fortbildung, die an staatlich anerkannten Rettungsdienstschulen sowie den nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 RettG NRW an der Fortbildung mitwirkenden Krankenhäusern und weheren Ausbildungseinrichtungen durchgeführt wird, ausschließlich in Form eines theoretischen und praktischen Präsenzunterrichts vor Ort vorgesehen ist.

Unfallchirurgen entwickeln Trauma Care Bundle für den Rettungsdienst

Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (DGU) führt für die präklinische Versorgung von Schwerverletzten ein Maßnahmenbündel ein: das Trauma Care Bundle. Es umfasst sechs evidenzbasierte Maßnahmen, die bei jedem Schwerverletzten durchgeführt werden sollen.

Die auf einem Schaubild dargestellten Elemente sind leicht erfassbar: Sie erhöhen die Handlungssicherheit von Rettungsdienstmitarbeitern und Notärzten und ermöglichen, dass sie in zeitkritischen Situationen schnell und sicher die richtige Behandlung durchführen.

Trauma Care Bundle der DGU

Damit sollen die Überlebenschancen von schwer verunfallten Patienten für die Zeitspanne zwischen deren Rettung und dem Eintreffen in einem Traumazentrum weiter verbessert werden. DGU-Experten stellen das Trauma Care Bundle erstmalig am 4. März 2016 auf dem Deutschen Interdisziplinären Notfallmedizin Kongress (DINK) in Koblenz vor. Das Schaubild ist auch als Aufkleber für den Rettungswagen erhältlich und kann kostenlos bei der DGU bestellt werden.

Das Trauma Care Bundle besteht aus  folgenden Bündelelementen:

- Freien Atemweg sicherstellen
- Thorax klinisch untersuchen und Atemfunktion sicherstellen
- Blutungen kontrollieren und geeignete Gefäßzugänge anlegen
- Bewusstseinslage, Motorik und Sensibilität erfassen
- Wirbelsäule und verletzte Extremitäten ruhigstellen sowie Wunden versorgen
- Wärmeerhalt sicherstellen.

Das Maßnahmenbündel basiert auf der S3-Leitlinie Polytrauma/Schwerverletzten-Behandlung der DGU. Professor Gerrit Matthes, Mitglied der DGU-Sektion Notfallmedizin, Intensivmedizin und Schwerverletztenversorgung (NIS), hat die Maßnahmen mitentwickelt und sagt: „Im Klinikalltag haben sich diese einfachen und klar formulierten Maßnahmen bewährt. Dieses Wissen wollen wir nun in den Rettungswagen bringen.“

Die sogenannten Care Bundle stellen einen neuen Ansatz bei der Behandlung von bestimmten Risikogruppen dar. Die Idee stammt aus den USA und zielt darauf ab, wissenschaftlich erwiesene Best-Practice-Elemente schnell verfügbar zu machen. Ein Care Bundle ist eine strukturierte Methode, um Behandlungsprozesse und -ergebnisse zu verbessern. Ein gutes Beispiel ist das Sepsis Care Bundle der amerikanischen Surviving Sepsis Campaign (SSC), dessen Einführung mit einer signifikanten Reduktion der Sterblichkeit verbunden ist.

GRC Newsletter 2015

Lesen Sie >hier< den GRC Newsletter 2015 mit folgenden Inhalten:

- Reanimations Weißbuch
- ILCOR Statement zum Zieltemperatur Management nach Reanimation
- GRC Akademie gegründet
- DINK 2016 mit Mitgliederversammlung
- Neue Reanimations Leitlinien am 15.10.2015, 07.00 h !!!!!!!!!!!!!!!!
- Kongresse
- Artikel des Monats: Entwicklung eines einfachen Algorithmus zur effektiven Behandlung traumatisch bedingter Herzstillstände